
Le numéro 60 vient de paraître !
Au sommaire :
- Édito : Descendre dans l'arène (Chantal Tauxe)
- Dossier : 12 pages sur les Artistes engagés
- Théâtre, le retour des troupes
- La guerre des plateformes
- À Villars-sur-Glâne en attendant Noël
- Pratique du droit d’auteur
Disponibles en ligne
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N°60 - Novembre 2018
Novembre 2018#60
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N°59 - Septembre 2018
BD La bulle romande
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N°58 - Avril 2018
Pour des jeux d’argent au service de la communauté
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N°57 - Mars 2018
Helvetico ma non troppo… en Romandie
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N°56 - Décembre 2017
No Billag
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N°55 - Août 2017
Profession : journaliste
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N°54 - Avril 2017
Jeux vidéo une culture à part entière
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N°53 - Mars 2017
Pour une utilité publique forte
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N°52 - Décembre 2016
La laïcité à l’épreuve...
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N°51 - Septembre 2016
Le droit d’auteur à l’heure d’internet
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N°50 - Mai 2016
Les médias et la démocratie en Suisse
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N°49 - Mars 2016
Plaisir d’écrire, plaisir de lire
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N°48 - Décembre 2015
Subventions : quels choix ?
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N°47 - Septembre 2015
Pas de religion sans culture
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N°46 - Juin 2015
La culture doit-elle être rentable ?
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N°45 - Mars 2015
Le quadrilinguisme helvétique
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N°44 - Décembre 2014
L’art & la contrainte
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N°43 - Septembre 2014
Médias, vous avez dit culture ?
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N°42 - Juin 2014
Destination BD
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N°41 - Mars 2014
Poésie & chanson
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N°40 - Décembre 2013
Déjà 10 ans au service du bien public
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N°39 - Septembre 2013
Jazz + droit d’auteur
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N°38 - Juin 2013
L’Art & la Ville
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N°37 - Mars 2013
Art & photographie
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N°36 - Décembre 2012
Et bien dansons maintenant !
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N°35 - Septembre 2012
…En ligne.
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N°34 - Juin 2012
Génome helvétique : quelles structures pour quelles cultures ?
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N°33 - Février 2012
Le prix UNIQUE du livre
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N°32 - Décembre 2011
Le théâtre, c’est nous
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N°31 - Septembre 2011
Les artistes s’emparent des tragédies
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N°30 - Juin 2011
Former sans formater
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N°29 - Mars 2011
Star System
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N°28 - Décembre 2010
L’insoutenable légèreté des cultures françaises de la francophonie
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N°27 - Septembre 2010
Tu ne globaliseras point
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N°26 - Juin 2010
L’Utopie, c’est encore loin ?
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N°25 - Mars 2010
L’artiste, entre gloire & pouvoir ?
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N°24 - Décembre 2009
Le fantôme (in)discret de la gratuité
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N°23 - Septembre 2009
Pour un Ministère de la Culture
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N°22 - Juin 2009
Œuvres d’art : du pilleur au collectionneur
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N°21 - Mars 2009
Vers un prix réglementé du livre ?
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N°20 - Décembre 2008
Face à la crise, vive la culture…
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N°19 - Octobre 2008
Le Jeu & la Morale
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N°18 - Juin 2008
L’initiative-piment pour la culture
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N°17_f - Avril 2008
La guerre des jeux n’aura pas lieu
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N°16 - Novembre 2007
Grand Lausanne : hautes sutures
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N°15 - Septembre 2007
Loi sur l’encouragement à la culture : la décharge
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N°14 - Mai 2007
Culture à la sauce urbaine
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N°13 - Mars 2007
Ville & culture : entre rêve et réalité
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N°12 - Novembre 2006
Au diapason
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N°11 - Septembre 2006
La danse en Suisse : à pas de géants
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N°10 - Juin 2006
Les artistes plasticiens : solitudes collectives
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N°8_9 - Janvier 2006
Le cinéma romand au scanner
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N°7 - Septembre 2005
Le théâtre romand, ou l’importance d’être constant
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N°6 - Mai 2005
Fribourg : votation décisive pour la culture romande
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N°5 - Mars 2005
À la rescousse du livre
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N°4 - Décembre 2004
La culture selon Pascal Couchepin
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N°3 - Septembre 2004
Cinémas en Suisse romande : entre pop corn et « drogues dures »
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N°2 - Juin 2004
Les loteries tirent leur épingle du jeu
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N°1 - Mars 2004
Pro Helvetia dans la ligne de mire
Der stille Riese

Dorftheater und Trachtenverein, gemischter Chor und Brassband, Romanerstling und moderne Klassik: Die kulturelle Vielfalt der Schweiz ist bemerkenswert. Hinter dieser Mannigfaltigkeit stehen individuelle Begeisterung, Engagement, Kreativität und Ausdauer. Aber ohne Geld verliert sich der grösste Tatendrang im Nichts. Abertausende Projekte werden durch die kantonalen Lotterien ermöglicht. Die Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande sind die grössten Förderinstanzen für Kultur in der Schweiz.
Kulturförderung: eine Domäne der Kantone und Gemeinden
538 Millionen Franken Reingewinn haben Swisslos und ihre Schwester Loterie Romande im Jahr 2006 verteilt: rund 400 Millionen für Kultur, Natur und Soziales und 130 Millionen für den Sport. Swisslos alleine konnte 2006 und 2007 die Rekordsumme von 347 Millionen für gemeinnützige Zwecke ausschütten, über 150 Millionen im Kulturbereich. Tausende Organisationen und Vereine kommen in den Genuss dieser Gelder der Landeslotterie. Vergleicht man diese Zahlen mit anderen Quellen, wird klar, wie zentral die Lotterien für das einheimische kulturelle Leben sind. Das seit über 70 Jahren erfolgreich funktionierende System, das einen Teil der Lotteriegewinne für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellt, entspricht unserem föderalistischen Selbstverständnis: Kultur wurde in der Schweiz lange als private Angelegenheit oder allenfalls als eine der Gemeinden und Kantone angeschaut. Kulturförderung auf Bundesebene existiert zwar schon seit fast hundert Jahren, in substanziellerem Umfang aber erst seit den 1970er-Jahren. Das Bundesamt für Kultur wurde 1975 gegründet und wendet heute neben den Ausgaben für das Landesmuseum etwa 145 Millionen Franken jährlich für direkte Kulturförderung auf, darin eingeschlossen sind die Beiträge an die Kulturstiftung Pro Helvetia. Vergleicht man das mit den 180 Millionen, welche Swisslos und Loterie Romande für Kultur zur Verfü-gung stellen, wird klar: Die Kantone, aber auch die Gemeinden, sind real die gewichtigsten Kulturförderer der Schweiz, wobei ein erheblicher Anteil der kantonalen Kulturausgaben aus den Lotteriefonds stammt.Eine Studie zur Schweizer Kulturpolitik aus dem Jahre 2002 listet folgende Verteilung der Kulturausgaben auf: Gemeinden 32 Prozent (darunter die fünf grössten Zürich, Basel, Bern, Lausanne, Genf), Kantone 31 Prozent, Bund 21 Prozent, Stiftungen und Sponsoring 16 Prozent.
Der diskrete Charme zweier Grossmäzene
Swisslos realisiert und vermarktet im Auftrag der Deutschschweizer Kantone und des Tessins die verschiedenen Lotterien. In der Westschweiz ist es die Loterie Romande. Swisslos leitet die Gewinne an die 19 Deutschweizer Kantone und den Kanton Tessin weiter. Das Geld wird nach der Bevölkerungszahl und dem jeweiligen Umsatz an die Kantone verteilt und steht diesen für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Rund 20 Prozent fliessen in den Sport-Toto-Fonds, rund 80 Prozent in die Lotteriefonds für kulturelle und soziale Zwecke. Pro gespielten Franken gelangten 2007 bei Swisslos 53.6 Rappen als Gewinn zurück an die Spieler, 30.6 Rappen wurden für gemeinnützige Zwecke und Sport ausgegeben, 9.1 Rappen waren Provisionen für den Detailhandel. Der Betriebsaufwand von Swisslos belief sich auf 6.7 Rappen.Die Bandbreite der geförderten Initiativen ist riesig. Sie reicht von der Jubiläumsschrift eines kantonalen Polizeikorps über die Finanzierung einer Behindertenkonferenz, Auftritte eines Jodlerklubs, Beiträge zu Ausstellungen, Publikationen, den Bau eines Trammuseums bis zur Erneuerung der Telefonanlage einer Frauenberatungsstelle. Die Zuwendungen reichen von drei- bis zu hohen siebenstelligen Summen. Viele, vor allem kleinere Organisationen oder Vereine, hätten ohne Lotteriegelder keine Chance, ihre Projekte zu finanzieren. Nicht seltenwirkt nämlich eine Anschubfinanzierung durch die Lotterie « ansteckend » und löst weitere Gelder von Privaten oder Gemeinden aus. Viele Projekte sind sehr klein und fallen in keine der herkömmlichen Kategorien, so dass sie anderenorts kaum berücksichtigt würden. Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang die Rolle der weitverbreiteten unbezahlten Engagements, welche von den Lotterien unterstützt oder sogar initiiert werden. Je nach Schätzung beträgt der Beitrag gemeinnütziger Organisationen und Vereine 5 bis 20 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Auch die private mäzenatische Kulturförderung wird zuweilen durch Startbeiträge aus den Lotteriefonds stimuliert.
Ein erheblicher Anteil der kantonalen Kulturausgaben stammt aus den Lotteriefonds.Wie zentral die Lotteriegewinne für die kulturelle Vielfalt sind, ist in der Deutschschweiz – im Gegensatz zur Romandie – vielen nicht bewusst. Weshalb ist das so?
Jeder Kanton nach seiner Façon
Kantonale Zuständigkeit, unterschiedliche Regelungen der Verteilung und Veröffentlichungspraxis führen dazu, dass Swisslos als Kulturförderin in der Deutschen Schweiz weit weniger im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert ist als ihr Pendant in der Romandie. Die Loterie Romande ist in der Westschweiz ein sehr bekanntes Label. Sie funktioniert zwar auch als föderalistischer Zusammenschluss der sechs welschen Kantone, richtet aber ihre Förderungsbeiträge im Unterschied zur Deutschschweiz seit jeher unter dem Label Loterie Romande aus. Die unabhängigen kantonalen Beurteilungskommissionen nutzen zudem die Möglichkeit, 10 Prozent ihrer Gelder kantonsübergreifend zu verteilen.In der Deutschschweiz hingegen hat jeder Kanton seine eigene Regelung: Einige Kantone, zum Beispiel Graubünden, lassen die Gewinnerträge aus den Lotteriespielen in ihr reguläres Kulturbudget einfliessen und deklarieren den Lotterie-Anteil im Gesamtbudget. Der kann sehr hoch sein. Das Amt für Kultur in St. Gallen beispielsweise bestreitet seine Projektförderung zu drei Vierteln mit Lotteriegeldern. Diese Projekte müssen in St. Gallen auf Plakaten oder Publikationen ein Logo tragen. Das ist nicht überall so. In Obwalden etwa weist die Veranstaltung « Jazzmusik Sarnen » die Obwaldner Kulturförderung als Sponsorin aus, der darin enthaltene Lotteriebeitrag ist nicht ersichtlich. Einige Kantone verfügen über eigenständige Verwaltungsabteilungen für Lotteriegelder und lassen die Förderanträge von den jeweiligen Fachstellen (Kultur, Sport) beurteilen, so zum Beispiel im Kanton Zürich. Einige publizieren die geförderten Projekte wie auch ihre Förderkriterien ausführlich im Internet, andere sind zurückhaltender mit Informationen. Da die Kantone ihre Förderkriterien und Beurteilungsmodalitäten selbst definieren, unterscheiden sie sich von Kanton zu Kanton. Allen gemeinsam ist, dass nur Vereine oder Institutionen Förderungsanträge für gemeinnützige Projekte stellen können, dass Qualität, seriöse Kalkulation und ein Ortsbezug eingefordert werden, und dass in der Regel nur einmalige Projekte und keine ständigen Kosten von Institutionen gedeckt werden.
Die kulturelle Vitalität der Schweiz steht auf dem Spiel.Wie stark das kulturelle Leben bei einem Wegfall der Lotteriegelder betroffen wäre, ist deshalb in der Deutschschweiz noch zu wenig im Bewusstsein der Bevölkerung. Die im Vergleich zu den ausgeschütteten Summen relative Unbekanntheit des gemeinnützigen Engagements der Lotterien hat einiges mit den föderalistischen kantonalen Zuständigkeiten und noch mehr mit einer bis anhin recht defensiven Informationspolitik zu tun.
Eine Informations- und Transparenzoffensive
Seit einiger Zeit sind die Kantone und Swisslos darum bemüht, ihren Einsatz für das Gemeinwohl bekannter zu machen und die Vergabepraxis noch transparenter zu gestalten. Seit 2007 sind die kantonalen Verwaltungen durch einen Beschluss der Fachdirektorenkonferenz der kantonalen Lotterien (FDKL) angehalten, Swisslos ihre Förderungsverteilungen unter den folgenden Kategorien mitzuteilen: Kultur, Denkmalsschutz, Jugend und Erziehung, Gesundheit, Bildung und Forschung, Sport, Soziales, Umwelt-Entwicklungshilfe, übriges Gemeinnütziges.Bislang fehlte der Überblick. So schwanken die Angaben über die geförderten Projekte enorm. Die Zahlen für das Jahr 2007 sind noch nicht ausgewertet. Swisslos nennt auf ihrer Website 3 000 Projekte, in der Presse kursieren Zahlen von bis zu 16 000. Die erste Zahl sei wahrscheinlich zu tief, die zweite sicher zu hoch gegriffen, meint die PR-Beauftragte von Swisslos, Patricia Giovannini, die eine baldige Publikation der tatsächlichen Zahlen in Aussicht stellt.
Um das kulturelle Engagement von Swisslos in der Deutschschweiz bekanntzumachen, wird seit einiger Zeit jeden Mittwoch nach der Ziehung des Zahlenlottos auf SF 1 einunterstütztes Projekt in oft witzigen Kurzfilmen präsentiert (jeweils mittwochs um ca. 21.40 Uhr). Auch die informative Website von Swisslos stellt geförderte Projekte vor. Die kleine Auswahl an Beispielen lässt jedoch nur erahnen, was auf dem Spiel steht, wenn Lottogewinne nicht mehr wie bis anhin dem Gemeinwohl zugute kämen – nämlich nichts weniger als die kulturelle Vitalität der Schweiz.
© Thomas Schärer. Reproduction des textes autorisée uniquement avec l’accord de l’éditeur et avec la citation de la source. Les illustrations sont la propriété de leurs auteurs respectifs.
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